ℹ Validierung / Zugang gesperrt?

Liebe Nutzerinnen und Nutzer des SpardaExtranets,

um die Gültigkeit Ihres Zugangs für das SpardaExtranet zu prüfen, erhalten Sie zweimal im Jahr eine E-Mail zur Verifizierung Ihres Accounts an die uns bekannte E-Mail Adresse. Wenn Sie auf diese E-Mail nicht reagieren, wird Ihr Zugang vorsorglich automatisch gesperrt. Die Details zum Prozess ("Wer, wann, warum?") haben wir Ihnen weiter unten dargestellt.

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Screenshot der E-Mail "Bitte validieren Sie Ihren Sparda-Verband Extranet-Zugang"

Die oben genannten E-Mail haben wir Ihnen nachfolgend als musterhaften Screenshot beigefügt.

 

3-Klick-Anleitung zu "Account verifizieren" / wieder "freischalten":

Sie haben die "Validierungs-E-Mail" nicht erhalten oder nicht "griffparat"?

Dann lassen Sie sich diese einfach noch einmal erneut zuschicken. Gehen Sie dazu bitte auf unsere SpardaExtranet-Anmeldeseite (https://extranet.sparda-verband.de/) und klicken dort auf

  • Account verifizieren,
  • geben Ihre E-Mail Adresse ein und
  • klicken dann auf den Link zur "Account Verifizierung, den Sie kurz darauf per E-Mail erhalten werden...fertig!

 

An wen wird die E-Mail zur Validierung versendet?

Alle Mitglieder, die seit 180 Tagen im Sparda-Extranet registriert sind, erhalten diese E-Mail(s).

 

Wann wird die E-Mail zur Validierung versendet?

"Sommer-Validierung":

  • Die Validierungsfrist endet am 08.07.
  • Die erste E-Mail erhalten Sie 60 Tage vorher
    ▶ 08.05.
  • Die zweite E-Mail als vorsorgliche Erinnerung wird Ihnen 14 Tage vor "Validierungsende" zugestellt
    ▶ 24.06.

"Winter-Validierung":

  • Die Validierungsfrist endet am 08.01.
  • Die erste E-Mail erhalten Sie 60 Tage vorher
    ▶ 08.11.
  • Die zweite E-Mail als vorsorgliche Erinnerung wird Ihnen 14 Tage vor "Validierungsende" zugestellt
    ▶ 25.12.

 

Warum ist eine Verifizierung trotz "regelmäßiger" Nutzung erforderlich?

Die E-Mail mit der "Verifizierungsaufforderung" ist eine Methode unserer mehreren Überprüfungen, ob ein Nutzer auch noch für das SpardaExtranet berechtigt sein soll ("gültige Sparda-E-Mail-Adresse"). Eine Anmeldung mit einer bisher / "früher" gültigen "Sparda-E-Mail-Adresse" wäre ansonsten quasi zeitlich "unbegrenzt" nutzbar.