Nutzungsbedingungen für das Extranet des Verbandes der Sparda-Banken e.V.
§ 1 Allgemeines
(1) Das Extranet des Verbandes der Sparda-Banken e.V. (im Folgenden „Sparda-Verband“ genannt) ist eine webbasierte Applikation der mixxt GmbH, die für eine definierte Nutzergruppe (im folgenden „Nutzer“) zugänglich ist. Über den Desktop oder mit der Mobile App ist der Zugriff auf das Netzwerk möglich. Voraussetzung für die Benutzung des Extranets ist die Akzeptanz der nachstehend aufgeführten Nutzungsbedingungen.
(2) Vereinbarungen, die von den Nutzungsbedingungen abweichen, werden nur nach in Textform erklärter Einwilligung des Sparda-Verbandes wirksam.
(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen wird der Sparda-Verband rechtzeitig ankündigen und die geänderten Bedingungen im Extranet zur Verfügung stellen. Die Änderungen treten in Kraft, sobald sich der Nutzer das erste Mal nach der Informationserteilung im Extranet einloggt.
§ 2 Nutzungsberechtigung
(1) Zur Nutzung des Extranets berechtigt sind Mitarbeiter des Sparda-Verbandes, Mitarbeiter der Mitgliedsinstitute, die dem Verband angeschlossen sind sowie die vom Sparda-Verband berechtigten Gastnutzer.
(2) Mitarbeiter von Unternehmen, die keine berechtigten Unternehmen im Sinne des Abs. 1 sind, werden vom Sparda-Verband nur in Ausnahmefällen zur Nutzung des Extranets zugelassen. Die Zulassung setzt in solchen Fällen ein überwiegendes Interesse des Sparda-Verbandes an der Nutzung des Extranets durch die jeweilige Person voraus. Die Nutzung soll in solchen Fällen inhaltlich soweit beschränkt werden, wie es zur Erfüllung des überwiegenden Interesses als ausreichend anzusehen ist.
(3) Die Nutzung des Extranets erfolgt kostenlos. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung des Extranets besteht nicht.
§ 3 Autorisierung und Registrierung, Beginn des Nutzungsverhältnisses
(1) Die Autorisierung des Nutzers erfolgt durch den Sparda-Verband durch die Einräumung einer Berechtigung und der Übermittlung einer Einladung zum Registrierungsprozess.
(2) Die Entscheidung des Sparda-Verbandes über die Freischaltung von Personen für das Extranet steht im alleinigen Ermessen des Sparda-Verbandes.
(3) Im Rahmen des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer zunächst eine Einladung vom Sparda-Verband per E-Mail. Bei der Registrierung wählt der Nutzer ein Passwort unter der Einhaltung von Mindestanforderungen aus.
(4) Das Nutzungsverhältnis beginnt mit der Registrierung des Nutzers unter Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen.
(5) Mit der Nutzung des Extranets stimmen Sie dem Empfang eines vom Extranet automatisch generierten Newsletters an Ihre E-Mailadresse zu. Sie können den Newsletter in Ihrem Profil jederzeit abbestellen und damit die Einwilligung widerrufen. Zu diesem Zweck finden Sie unter der Profilbearbeitung die Möglichkeit, Ihre Benachrichtigungen zu verwalten.Hier können Sie den Newsletter, auch Zusammenfassungsmail genannt, abbestellen oder für ausgewählte Gruppen aktivieren.
§ 4 Datenerhebung und Datenschutz
Der Sparda-Verband speichert und verwendet Daten im Rahmen des Registrierungsprozesses und möglicherweise im Rahmen einzelner Funktionsbereiche innerhalb des Extranets. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass im Rahmen der Überlassung durch ihn die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, namentlich dafür, dass eventuell erforderliche Einwilligungen vorliegen.
§ 5 Umfang der Nutzung von Inhalten
(1) Der Sparda-Verband stellt innerhalb des Extranets Dokumente, Daten und Anwendungen (im folgenden „Inhalte“) zur Verfügung. Der Nutzer darf Inhalte für Zwecke des berechtigten Unternehmens nach Maßgabe der folgenden Absätze benutzen.
(2) Die Befugnis zur Nutzung von Inhalten ist auf die einfache betriebsinterne Nutzung beschränkt. Die Weitergabe von Inhalten an unternehmensexterne Dritte ist nur mit Einwilligung des Sparda-Verbandes zulässig, das gilt auch für die Weitergabe der Inhalte an Mitarbeiter verbundener Unternehmen (Tochterunternehmen). Willigt der Sparda-Verband in die Weitergabe ein, stellt der Nutzer sicher, dass die Empfänger über die Nutzungsbeschränkungen informiert und entsprechend verpflichtet sind.
(3) Bei Zweifeln über den Umfang der Nutzungsbefugnisse hat der Nutzer eine Klärung durch Kontaktaufnahme mit dem Sparda-Verband herbeizuführen.
§ 6 Sorgfaltspflichten und Haftung des Nutzers
(1) Sofern eine Funktion des Extranets vorsieht, dass der Nutzer eigene Inhalte in das Extranet einstellt und der Nutzer von dieser Funktion Gebrauch macht, stellt er sicher, dass alle in das Extranet eingestellten Inhalte korrekt und nicht irreführend sind, keine vertraulichen Informationen Dritter enthalten und hierdurch keine Rechte Dritter, etwa der Urheber solcher Inhalte, verletzt werden. Bei Verstoß gegen Satz 1 behält der Sparda-Verband sich vor, solche Inhalte ganz oder teilweise zu entfernen. Mit der Einstellung erteilt der Nutzer dem Sparda-Verband das nicht exklusive Recht, die Inhalte zeitlich und räumlich unbeschränkt für das Extranet zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu ändern, zu bearbeiten, zu veröffentlichen oder zu übersetzen.
(2) Der Nutzer wird von allen Handlungen absehen, die die Sicherheit des Extranets gefährden können. Namentlich verpflichtet er sich dazu, keinen Zugriff auf Daten oder Materialen zu nehmen, für die er keine Zugriffsberechtigung besitzt, sich nicht auf einem Server oder einem Benutzerkonto anzumelden, für das er keine Zugriffsberechtigung besitzt, und keine Versuche zu unternehmen, die Verletzlichkeit des Systems ohne vorherige Einwilligung des Sparda-Verbandes zu prüfen.
(3) Der Nutzer haftet uneingeschränkt für alle Handlungen, die unter seiner Nutzerkennung unter Verwendung seines Passwortes vorgenommen werden, einschließlich der missbräuchlichen und/oder rechtswidrigen Benutzung des Extranets sowie der missbräuchlichen Verwendung, der unbefugten Weitergabe und der sorgfaltswidrigen Verwahrung der Login-Daten. Der Nutzer stellt den Sparda-Verband von jeder damit verbundenen Inanspruchnahme durch Dritte und von sonstigen entstehenden Schäden frei.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
(1) Der Sparda-Verband haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für solche Schäden, die auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten einschließlich von Vorsatz und Fahrlässigkeit seiner Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sofern die Nutzung des Extranets der Durchführung eines mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags dient, haftet der Sparda-Verband außerdem – beschränkt auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden – für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflicht.
(2) Im Übrigen ist die Haftung des Sparda-Verbandes gegenüber dem Nutzer ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Sparda-Verband – unbeschadet der Bestimmungen in Abs. 1 – nicht für die Richtigkeit und Aktualität von zur Verfügung gestellten Informationen. Ferner haftet der Sparda-Verband namentlich – unbeschadet der Bestimmungen in Abs. 1 – nicht für die Zugangsmöglichkeiten, die Zugriffsqualität und die Art der Darstellung oder für den Verlust oder die nicht vollständige, verspätete oder sonst nicht ordnungsgemäße Übermittlung von Daten und Diensten.
(3) Der Sparda-Verband haftet – unbeschadet der Bestimmungen in Abs. 1 – nicht für Inhalte Dritter, insbesondere für von teilnehmenden Unternehmen vorgenommene Eintragungen und eingestellte Inhalte, sowie für die Inhalte und Angebote von verlinkten Seiten.
(4) Werden im Extranet Informations-, Berechnungs- oder Kalkulationsanwendungen (Tools wie bspw. Excel) zur Verfügung gestellt, übernimmt der Sparda-Verband keine Haftung für deren Richtigkeit, die Vollständigkeit und die korrekte Programmierung der Tools oder der durch ihre Benutzung gewonnenen Ergebnisse. Der Sparda-Verband gewährt dies bezüglich keine technischen oder inhaltlichen Unterstützungsleistungen (Support)
§ 8 Ende des Nutzungsverhältnisses
(1) Der Sparda-Verband ist berechtigt, Nutzern die Berechtigung zur Nutzung des Extranets jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist zu entziehen.
(2) Mit dem Ausscheiden eines registrierten Nutzers aus dem berechtigten Unternehmen, unter dem seine Autorisierung erfolgt ist, endet automatisch die Berechtigung zur Nutzung des Extranets.
(3) Die Berechtigung zur Nutzung des Extranets endet ferner, wenn das Unternehmen, dessen Mitarbeiter der Nutzer ist, den Status des berechtigten Unternehmens im Sinne des § 2 Abs. 1 verliert; beispielsweise dadurch, dass sich ein Unternehmen daran beteiligt, das kein Mitglied des Sparda-Verbandes ist. Verliert das Unternehmen, dessen Mitarbeiter der Nutzer ist, den Status des berechtigten Unternehmens im Sinne von § 2 Abs. 1, ist der Nutzer verpflichtet, den Sparda-Verband hierüber unverzüglich zu informieren und das Extranet fortan nicht mehr zu benutzen.
(4) Der Nutzer kann jederzeit die Deaktivierung seines Benutzerkontos durch Mitteilung an den Sparda-Verband in Textform veranlassen.
§ 9 Sonstige Bestimmungen
(1) Auf das Nutzungsverhältnis findet deutsches Recht mit Ausnahme des deutschen internationalen Privatrechts Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis ist Frankfurt am Main.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt in diesem Fall als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Stand: Dezember 2021